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Erwachsenenbildung mit Hygieneauflagen weiterhin möglich

Ab 2. November gilt in Bayern die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung.

Laut 8. BayIfSMV § 20 sind Bildungsveranstaltungen weiterhin möglich. Voraussetzungen sind u.a. das zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist und auch auf dem Platz die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung besteht. Zusätzlich ist ein ausgearbeitetes Schutz-Hygienekonzept zu erstellen, in dem detaillierte Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Ansteckung beschrieben werden. Sport- und Bewegungskurse sind allerdings untersagt. Die Geschäftsstelle in Herrieden hilft bei offenen Fragen gerne weiter und unterstützt bei der Erstellung von Hygienekonzepten sowie der Entwicklung neuer Online-Bildungsformate.

02.11.2020